
Die Natur ist ein Prozess des Ausprobierens, des Wiederholens und des Kampfes.
Der Versuch, einen Nettozuwachs an Biodiversität auf einem Gelände für erneuerbare Energien zu erzielen, ist nicht anders und passt nur schwer zu den Planungsrahmen, EPC-Verträgen und Anlagenverwaltungsplänen, die derzeit die Vorgehensweise regeln.
At Ethical PowerWir realisieren seit Jahren Projekte zur Erzeugung von BNG (Bring-Energy Gain) in Solarkraftwerken und Batteriespeicheranlagen. Die von uns betreuten Projekte erzielen typischerweise Nettogewinne von rund 80 %, einige sogar über 100 %. Wir sind stolz auf diese Zahlen, denn sie beweisen, dass BNG für uns nicht nur eine gesetzliche Vorgabe ist, sondern ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie und Arbeitsweise.
Wir würden der Branche jedoch einen schlechten Dienst erweisen, wenn wir über BNG diskutieren würden, ohne auch ehrlich darüber zu sprechen, warum die Umsetzung schwieriger ist, als es aussieht, und warum die Diskrepanz zwischen dem, was gepflanzt wird, und dem, was tatsächlich gemessen, verwaltet und aufrechterhalten wird, eine der am meisten unterschätzten Herausforderungen des Sektors darstellt.
Wir halten die Einführung von BNG-Anforderungen für Gebäude, die erneuerbare Energien nutzen (sowie für alle anderen Neubauprojekte), für eine ausgezeichnete Idee, die dem Land und den Menschen, die es bewirtschaften, auf Jahre hinaus helfen wird, aber sie ist noch nicht perfekt.
Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass es dieses Ziel erreicht.
Warum Solarparks und BNG funktionieren
Ein Solarpark ist im Kern eine temporäre Anlage, die, wenn sie ordnungsgemäß betrieben wird, das Gelände in einem deutlich besseren ökologischen Zustand hinterlassen sollte als zu Beginn des Baus.
Die meisten Solarkraftwerke im Vereinigten Königreich werden auf intensiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen errichtet. Die Bodenqualität liegt häufig bei Klasse 3b oder darunter, was bedeutet, dass bestenfalls nur mäßige Erträge, typischerweise von Getreide oder anderem Futter für Nutztiere, erzielt werden können.
Ackermonokulturen weisen naturgemäß eine sehr geringe Artenvielfalt auf. Dies ist keine Kritik, sondern liegt in der Natur der Nahrungsmittelproduktion. Wer ein Weizenfeld bepflanzt, möchte in der Regel auch nur Weizen. Alles andere ist entweder Platzverschwendung oder schadet dem Ertrag. Genügend Nahrungsmittel für ein ganzes Land zu produzieren, ist eine unglaublich komplexe und schwierige Aufgabe, für die wir dankbar sind. Doch Nutzpflanzen und Artenvielfalt lassen sich nicht ohne Weiteres auf demselben Raum vereinen.
Wenn man jedoch minderwertiges Ackerland wiederherstellt und auf einer Fläche von mehreren zehn oder hundert Hektar einheimische Wildblumenstreifen, Hecken, Bestäuberkorridore und einen reduzierten Einsatz von Chemikalien anlegt, ist die prozentuale Wertsteigerung im Vergleich zum Ausgangszustand signifikant. Dies liegt zum einen an der geringen Fläche, die Solarparks beanspruchen; nur etwa 3–5 % der Fläche werden durch die Anlagen physisch beeinträchtigt, zum anderen aber auch daran, dass der Ausgangszustand so niedrig ist.
Besonders anspruchsvoll sind Projekte in der Nähe von Wasserläufen, an alten Waldrändern oder auf Flächen mit bereits hoher Habitatvielfalt. Dort verringert sich die Kluft zwischen Ausgangszustand und Zielwert, jeder Fortschritt ist schwerer zu erzielen, und die Folgen von Fehlern in der Ansiedlungsphase sind gravierender. Bei solchen Projekten werden die strukturellen Schwächen im Umgang der Branche mit biologischen Biomasse-Neubeständen am deutlichsten sichtbar.
Die Lücken, über die niemand sprechen will
Die BNG-Lieferung auf einem Solarstandort durchläuft mehrere Hände: den Projektentwickler, der die ökologische Ausgangslage in den Bauantrag einbezieht, den EPC-Auftragnehmer, der während der Bauphase die Pflanzen anlegt und den Lebensraum schafft, und den Betreiber für Betrieb und Wartung (O&M), der den Standort für die nächsten zwei bis drei Jahrzehnte operativ betreut.
Jede dieser Parteien arbeitet üblicherweise gemäß ihrem Vertrag. Das Problem besteht darin, dass die Verträge zusammengenommen noch kein kohärentes, standardisiertes System bilden, um BNG-Ergebnisse zuverlässig und langfristig zu erzielen. Die vertraglichen Anreize und Hemmnisse für einen vollen Erfolg von BNG sind schlichtweg noch nicht vorhanden.
Welche obligatorischen BNG-Werte gelten für größere Infrastrukturänderungen?
Ab November 2026 wird die Nutzung von Biomasse-Erdgas (BNG) für national bedeutsame Infrastrukturprojekte, einschließlich großer Energieinfrastrukturprojekte, verpflichtend. Für die meisten Betreiber von Solarkraftwerken im Versorgungsmaßstab, die BNG bereits freiwillig bereitstellen, bedeutet dies keine grundlegende Änderung der bisherigen Praxis. Es verdeutlicht jedoch die zukünftige Entwicklung: Die Ergebnisse von BNG-Projekten werden zunehmend formalen Kontrollen unterzogen, und die Diskrepanz zwischen den in der Planungsphase dokumentierten und den tatsächlich umgesetzten Maßnahmen wird immer schwerer zu ignorieren sein.
Der neue NSIP-Rahmen ist verhältnismäßig; er bezieht sich auf betroffene Lebensräume statt auf ganze Gebiete und beinhaltet eine vereinfachte Behandlung vorübergehender Störungen. Gleichzeitig signalisiert er aber deutlich, dass freiwillige Best Practices zur Mindestanforderung werden. Die Branche hat jetzt die Chance, diesem Wandel vorauszueilen, anstatt von ihm überrascht zu werden.
So sieht ein gutes Ergebnis aus, und was muss sich ändern?
Wir glauben nicht, dass mehr Regulierung die Lösung ist, zumindest noch nicht. Wir sind überzeugt, dass bessere Vereinbarungen zwischen allen Beteiligten, die hier wirklich etwas bewegen wollen, notwendig sind, unterstützt durch einen offenen Dialog zwischen der Branche darüber, wo die bestehenden Rahmenbedingungen Schwächen aufweisen. Die Chance, saubere Energie ins Netz einzuspeisen und gleichzeitig natürliche Lebensräume wiederherzustellen, ist eine, die wir nicht verpassen dürfen.
Vor diesem Hintergrund glauben wir, dass Folgendes dazu beitragen könnte, alles miteinander zu verbinden:
Ökologische Etablierungsbereiche, die über die anfängliche Anpflanzung hinausgehen.
Betriebs- und Wartungsverträge sollten klar definierte Verantwortlichkeiten für Überwachung, Sanierung und adaptives Management während der ersten drei bis fünf Jahre der Habitatbildung beinhalten, dem Zeitraum, in dem die meisten Fehler auftreten und in dem ein Eingreifen am wirksamsten ist.
Klarere Kostenverteilung bei klimabedingten Ausfällen.
Wenn extreme Wetterereignisse etablierte Lebensräume beschädigen, sollte die Verpflichtung zur Wiederherstellung klar in Vereinbarungen festgehalten werden und nicht erst im Nachhinein zu einem unangenehmen Gespräch führen.
Längerfristige ökologische Integration von Betrieb und Instandhaltung.
Biodiversitätsmanagement und Anlagenmanagement sind auf einem gut geführten Gelände keine getrennten Disziplinen. Der Betreiber des Betriebs und der Instandhaltung ist am besten in der Lage, Habitatveränderungen zu erkennen und darauf zu reagieren – allerdings nur, wenn sein Aufgabenbereich, seine Instrumente und seine Berichtsstrukturen dieser Verantwortung Rechnung tragen.
Bessere Unterstützung für den Beruf des ökologischen Monitoring-Experten.
Dies ist eine branchenweite Forderung und keine vertragliche. Der Mangel an Ökologen ist ein strukturelles Problem, das die Ergebnisse von Biodiversitätsprojekten im gesamten Sektor beeinträchtigen wird, solange es nicht behoben wird. Schulungsprogramme, eine bessere Integration von Fernüberwachungstechnologien und klarere Genehmigungsverfahren für die langfristige Standortüberwachung wären hilfreich.
Unsere Position
Wir schreiben dies nicht, weil wir die Lösung bereits kennen. Wir schreiben es, weil wir gesehen haben, was passiert, wenn diese Lücken nicht geschlossen werden: teure einheimische Arten, die nicht überleben, fehlende Überwachung und Verpflichtungen zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen, die nur noch auf dem Papier bestehen, lange nachdem sich die Bedingungen, die ihre Erfüllung ermöglichten, geändert haben. So wie es aussieht, werden die Grundstückseigentümer wahrscheinlich die Zeche zahlen müssen, wenn die Aufsichtsbehörden schließlich nachfragen, warum nur 10 km neue Hecke angelegt wurden, obwohl 15 km vorgesehen sind, oder wo all die im letzten Jahr gepflanzten Setzlinge geblieben sind.
Die regulatorischen Vorgaben sind eindeutig. Die wirtschaftliche Logik ist gegeben. Und die ökologischen Argumente müssen nicht weiter ausgeführt werden: Solaranlagen auf ehemaligen Monokultur- oder Brachflächen können die lokale Biodiversität grundlegend verändern, sofern die umgebenden Systeme dies zuverlässig gewährleisten.
Wir möchten mit Anlagenbesitzern, Projektentwicklern und Betreibern von Anlagen und Anlagen ins Gespräch kommen, die Verträge abschließen wollen, die die Verpflichtungen von BNG langfristig tatsächlich erfüllen. Nicht, weil wir dazu verpflichtet sind, sondern weil es der richtige Weg ist.